Rathaus, Zeche bei Nacht (Bilder: Stadt Bottrop)


 Geschäftsstelle:

Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümerverein
Bottrop e.V.

Kirchhellener Str. 12
46236 Bottrop

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
jeweils von
10 bis 12 Uhr
und
15 bis 17 Uhr

Telefon:
02041/22669

Telefax:
02041/29024

Internet:
www.hug-bottrop.de

eMail:
info@hug-bottrop.de
Impressum und Rechtliches

Der Verein

Seit dem Jahre 1907 vertritt der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bottrop e.V. die Interessen seiner Mitglieder auf örtlicher Ebene.

Die inzwischen über 2000 Mitglieder starke Organisation der privaten Wohnungswirtschaft ist zugleich Mitglied im Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verband Ruhr e.V. in Essen (www.hug-ruhr.de) und so gleichzeitig Teil der Gesamtorganisation Haus & Grund Deutschland mit Sitz in Berlin (www.haus-und-grund.net) und dadurch politisch repräsentiert.

Um die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Mitglied sein. Der Beitrag beläuft sich auf 60,- EUR jährlich.
Er kann im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Die Formulare für die Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung stehen Ihnen am Ende der Seite als Download zur Verfügung. 

Im Mitgliedsbeitrag enthalten ist der monatliche Bezug der Zeitschrift "Haus & Grund - Das Hauseigentümer-Magazin im Ruhrgebiet" mit interessanten Themen aus dem Miet-, Wohnungseigentums- und Steuerrecht.

Für schriftliche Tätigkeiten wie z.B. Schriftverkehr mit Mietern, Mietervereinen oder Rechtsanwälten, Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung, Mietberechnungen, Kündigungsschreiben oder das Ausfüllen von Mietverträgen erheben wir Gebühren. Diese können Sie unserer Gebührentabelle entnehmen, die am Ende der Seite als Download zur Verfügung steht.

Beitrittsformular (PDF.Datei)
Gebührentabelle ab 1.7.2011 (PDF.Datei)

Aktuelles

Kündigungssperrfristverordnung für NRW beschlossen.
Auch Bottrop betroffen:
Neue Kündigungssperrfrist
bei umgewandelten Eigentumswohnungen:
5 Jahre (bisher 3 Jahre)

Ab 30.April 2012 kein analoger Satellitenempfang mehr. Vermieter müssen eventuell tätig werden.

 


Unsere Partner


Sonderkonditionen für Mitglieder: