
Pressemitteilungen aus 2020
24.04.2020- Unterstützung privater Vermieter
Haus & Grund Bottrop fordert Unterstützung privater Vermieter: Ruhrgebiet besonders betroffen
In der Corona-Krise steigen die Mietausfälle spürbar. Das ergab eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland unter 1.003 Mietern im April. Danach geben 6,9 Prozent der Mieter an, wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen zu können. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Ausfälle im weiteren Verlauf der Krise weiter zunehmen werden. So konnten 17,6 Prozent der befragten Mieter noch nicht abschätzen, ob sie ihre Miete weiterhin zahlen können“, erläuterte der Vorsitzende von Haus & Grund Bottrop Walter Eilert die Umfrageergebnisse.
„Die privaten Vermieter sind das Rückgrat des Bottroper Mietwohnungsmarktes, welcher im Ruhrgebiet der größte deutschlandweit ist. Bottrop kann sich eine Destabilisierung an dieser Stelle nicht leisten. Deshalb brauchen wir jetzt schnell Unterstützung, denn die Vermieter müssen ihren Verpflichtungen weiter nachkommen können“, unterstrich Eilert und erneuert somit seine Forderung an den Bottroper Bundestagsabgeordneten Michael Gerdes.
Die Bottroper Geschäftsstelle, so Eilert, verhielten sich in diesen Wochen ihren Mietern gegenüber äußerst solidarisch und böten individuelle Lösungen an – ganz ohne staatliche Unterstützung. In einigen Fällen stünden sich jedoch finanzschwache Mieter und finanzschwache Vermieter gegenüber. „Für diese Fälle fehlt bislang jegliche Unterstützung, um mit einem blauen Auge durch die Krise kommen zu können. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf für die Bundesregierung und den Bundestag“, betonte Eilert.
Wie der Haus & Grundvorsitzende weiter berichtet, suchen die privaten Kleinvermieter in den vergangenen Wochen vermehrt Rat bei der Geschäftsstelle. Eilert wies darauf hin, dass die Mitglieder sehr verunsichert seien. Ca. 60 Prozent der privaten Vermieter hätten nur eine Mietwohnung. Wenn hier die Miete ausfalle, seien die Probleme groß – zumal wenn sie selbst als Gastronom, Handwerker oder Freiberufler von der Krise betroffen seien. Zahlreiche Vermieter gingen zudem davon aus, dass viele Mieter auch nach der Krise nicht in der Lage sein werden, die ausgebliebenen Mietzahlungen nachzuholen.
17.04.2020 - Geschäftstelle wieder geöffnet
Haus & Grund Bottrop: Geschäftstelle seit dem 04.05.2020 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet
Der Verein Haus & Grund Bottrop öffnet die Geschäftsstelle ab dem 04.05.2020 wieder für den Besucherverkehr. Der Verein hat einige bauliche, aber auch organisatorische Maßnahmen getroffen um größere Besucheransammlungen zu vermeiden und das Abstandsgebot einzuhalten. So werden Beratungen zunächst nur noch nach Terminvereinbarung durchgeführt. „Im Einzelfall werden wir immer eine flexible Lösung finden“, so Geschäftsführer Markus Kruse“.
Die Geschäftsführung möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich über die positive Resonanz zu den im Zeitraum der erzwungenen Schließung gefunden Lösungen bedanken. Der Verein müsse sich natürlich weiterhin an den neueren Entwicklungen und häufig kurzfristigen politischen Vorgaben orientieren. Daher werden Mitglieder gebeten sich über die Internetseite oder telefonisch auf der Geschäftsstelle zu informieren.
17.04.2020 - Spielregeln für ungetrübte Grillfreude
Haus & Grund Bottrop erläutert Spielregeln für ungetrübte Grillfreude
Gutes Wetter und Coronaregeln verstärken den Grilltrend der letzten Jahre. Damit der Grillspaß nicht durch Nachbarstreitigkeiten getrübt wird, sollten einige Spielregeln beachtet werden, rät der Verein Haus & Grund Bottrop. Grundsätzlich gilt: Was andere nicht gefährdet oder belästigt, ist erlaubt. Wer darauf achtet, dass Nachbarn nicht durch Geruch und Rauch beeinträchtigt werden, vermeidet Streit. Darüber hinaus ist es oft hilfreich, die Nachbarn rechtzeitig über die Grillparty zu informieren. Haus & Grund Bottrop rät, die Anzahl der Grillabende zu beschränken – eine Faustregel für die zulässige Zahl gibt es aber nicht.
Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop Markus Kruse weist darauf hin, dass auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern schon aus Gründen des Brandschutzes nur Elektrogrills und keinesfalls Holkohlegrills verwendet werden sollten. Zudem kann dort das Grillen auch durch die Hausordnung in Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Mietvertrag verboten oder beschränkt sein. Volljurist Kruse erläutert: „In der Rechtsprechung lässt sich eine klare Linie nur insoweit feststellen, als das für alle Seiten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt, ansonsten gibt es eine Fülle von Einzelfallrechtssprechung. Ein moderater Lärmpegel und Respekt vor nächtlichen Ruhezeiten helfen, die Nerven der Nachbarn zu schonen. Wer Streit mit seinem Nachbarn hat und einen Vermittler braucht, soll sich gerne an uns wenden.
Zusammengefasst gilt also, dass, wenn das Brutzeln nicht ausdrücklich untersagt ist, werden Nachbarn von Zeit zu Zeit und nach Vorankündigung mit dem Rauch leben müssen. Sie müssen aber nicht akzeptieren, dass sie eingenebelt werden. Hintergrund sind auch die Landes-Immissionsschutzgesetze. Wer trotz nachweislich starker, belästigender Rauchentwicklung nicht vom Grillen ablässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
17.04.2020 - Geschäftstellenschließung wegen Renovierungen
Bottrop: Schließung der Geschäftstelle in der 27. und 28. Kalenderwoche auf Grund von Renovierungsarbeiten
Die Geschäftsstelle des Vereins Haus & Grund Bottrop an der Kirchhellener Straße muss auf Grund einer umfassenden Renovierung vom 29. Juni. bis 10. Juli geschlossen werden. Der Vorsitzende Walter Eilert bedauert die Schließung. „Unser Anspruch ist eigentlich immer für unsere Mitglieder da zu sein. Da aber neben den Tapeten auch der komplette Bodenbelag ausgetauscht wird, war die Schließung unausweichlich.“
In dringenden Fällen ist der Verein in der Zeit der Renovierung vormittags telefonisch und per Email erreichbar. Der Vorstand und die Mitarbeiter freuen sich alle Mitglieder und Interessenten ab dem 13. Juli in den renovierten Räumen begrüßen zu dürfen.
01.04.2020 - Corona: Gesetzesänderungen für Mieter und Vermieter
Haus & Grund Bottrop erläutert die wichtigsten Gesetzesänderungen für Mieter und Vermieter
Müssen Mieter ihre Miete zahlen?
Ja, auch während der COVID-19 Pandemie sind Mieter weiter verpflichtet, ihre Miete fristgerecht zu bezahlen. Zahlt der Mieter also seine monatliche Miete nicht oder nicht vollständig, kommt er mit der Mietzahlung in Verzug und muss hierfür Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz leisten.
Was bedeutet der neue Kündigungsausschluss und wie lange gilt er?
Zahlt der Mieter in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 seine Miete nicht oder nicht vollständig, darf der Vermieter das Mietverhältnis aus diesem Grund jedoch nicht kündigen. Der Mieter hat bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die in dem oben genannten Zeitraum angehäuften Mietschulden auszugleichen. Erst danach darf der Vermieter das Mietverhältnis wieder wegen der Mietschulden aus dem oben genannten Zeitraum kündigen.
Welche Nachweise müssen/können die Mieter erbringen, damit der Kündigungsausschluss gilt?
Der Mieter muss den Zusammenhang der Nichtleistung und der Covid-19-Pandemie glaubhaft machen. Geeignete Mittel hierfür können insbesondere der Nachweis der Antragstellung beziehungsweise die Bescheinigung über die Gewährung staatlicher Leistungen, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder andere Nachweise über das Einkommen beziehungsweise über den Verdienstausfall sein.
Kann der Wohnraummieter die Miete mindern?
Der Mieter ist nur dann zur Minderung berechtigt, wenn ein erheblicher Mangel an der Mietsache vorliegt, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung aufhebt. Weder fehlende Einnahmen, noch eine Quarantäne des Mieters oder eines anderen Bewohners im Haus begründen einen Mangel an der Mietsache, der zur Minderung berechtigt.
Müssen Mieter Leistungen aus Dauerschuldverhältnissen wie Strom und Gas weiterbezahlen?
Können Verbraucher und Kleinstunternehmer ihrer Zahlungspflicht aus einem wesentlichen Dauerschuldverhältnis, welches vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurde, im Zeitraum vom 8. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 nicht oder nicht vollständig nachkommen, steht ihnen ein zu. Dies gilt beispielsweise für Verträge über Pflichtversicherungen, Lieferverträge über Gas, Strom und Wasser sowie Telekommunikation.
37.03.2020 - Irrtümer zum neuen Gesetz
Corona: Natürlich müssen Mieter zahlen!
Als blanken Unsinn bezeichnet der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop, Markus Kruse die gestern publik gewordene Behauptung, Mieter dürften Zahlungen einstellen, wenn sie durch die Corona-Krise in Not geraten seien. Unter Umständen dürften diese später geleistet werden. Selbstverständlich müssten Mieter fristgerecht zahlen, so Kruse. Dies auch mit Verzugszinsen, wenn sie die Zahlungen nicht pünktlich leisten können. Nur eine Kündigung des Mietverhältnisses wird bis zum 30. Juni 2022 ausgesetzt.
Haus & Grund-Geschäftsführer Kruse unterstreicht: „Selbstverständlich soll kein Wohnungsmieter seine Wohnung verlieren und kein Gewerbemieter in Insolvenz geraten. Dies kann niemand wollen. Es ist aber absoluter Blödsinn anzunehmen, dass jetzt jeder Mieter im Hinblick auf Mietzahlungen machen könne, was er wolle.“ Das neue Recht gelte nicht für verschuldensgetragene Mietrückstände aus der Zeit bis einschließlich zum 31. März 2020. Auch von April bis Juni muss der Mieter die Miete fristgerecht nach den Vorgaben des Mietvertrags entrichten. Nur zahlungsverzugsbedingt kündigen kann der Vermieter im Falle der unterlassenen oder unvollständigen Leistung bis zum 30. Juni 2022 nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Nichtzahlung durch die Folgen des Coronaviruses verursacht ist.
Haus & Grund rät sich bei Zahlungsschwierigkeiten immer mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Gemeinsam fände man meistens eine für beide vernünftige Lösung.
12.03.2020 - Corona: Erweiterte telefonische Beratungszeiten
Corona: Erweiterte telefonische Beratungszeiten bei Haus & Grund Bottrop
Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bottrop e.V. reagiert im Interesse seiner Mitglieder und Mitarbeiter auf die steigende Fallzahl von Coronainfektionen. Die hohe Zahl von Beratungsgesprächen in der Mitgliederberatung führt täglich zu vielen Personenkontakten und könnte zur Weiterverbreitung des Virus führen.
Markus Kruse, Geschäftsführer Haus & Grund Bottrop führt dazu aus: „Selbstverständlich sollen die Anliegen der Mitglieder kompetent und zuverlässig bearbeitet werden. Wir bitten aber darum, zu überlegen, ob eine persönliche Abwicklung der Angelegenheit im Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle an der Kirchhellener Straße wirklich notwendig ist oder eine telefonische Beratung ausreicht.“
Der Verein weist darauf hin, dass eine telefonische Beratung nicht daran hindere, notwendige Schreiben in einer Vertretungsangelegenheit zu fertigen. Schriftliche Unterlagen müssen natürlich nicht persönlich übergeben und erläutert werden, sondern können auch per Fax, Email oder per Post übersandt werden.
Um den Beratungsservice aufrecht erhalten zu können, erweitert der Verein seine telefonischen Beratungszeit bis auf Weiteres täglich von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
Die bisherigen telefonischen Beratungszeiten Montag und Donnerstag 13.00 - 14.30 Uhr bleiben ebenso bestehen wie die persönlichen Beratungszeiten von Montags bis Freitags. Sollte ein Berater nicht direkt erreichbar sein, erfolgt ein Rückruf.
12.03.2020 - Corona: Durchführung Mitgliederversammlung
Bottrop: kurzfristige Entscheidung über Mitgliederversammlung am 28.04.2020
Vorsitzender Walter Eilert bittet Mitglieder sich in der Woche vor der Versammlung zu informieren
Auf Grund des Coronavirus bittet der Verein Haus & Grund Bottrop seine bereits zur Jahreshauptversammlung am 23.04.2020 in der alten Börse eingeladenen Mitglieder sich telefonisch bei der Geschäftsstelle (Tel. 02041 22669) oder der Lokalpresse über die Durchführung derselben zu informieren.
Walter Eilert: „Bei Reaktionsschluss des Haus & Grundmagazins konnte nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt keine Aussage darüber getroffen werden, ob eine Absage der Versammlung sinnvoll ist. Wir bitten unsere Mitglieder daher sich vor dem Weg in die Alte Börse zu informieren.“
Pressemitteilungen aus 2019
05.12.2019 - Aktualisierter Mietspiegel für die Stadt Bottrop
Aktualisierter Mietspiegel für die Stadt Bottrop
20.11.2019 - Kosten bei Anlage von Mietkautionskonten
Wie klappt es eigentlich mit Ihrer Hausbank?
- Die Sparkasse Bottrop verlangt von Bestandskunden eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € verlangt.
- Nach Aussage der Vereinten Volksbank eG fallen für Kunden der Bank keinerlei Gebühren an.
- Die Commerzbank legt Kautionskonten kostenfrei für Bestandskunden und Neukunden an.
- Die Deutsche Bank legt Mietkautionskonten zu einem einmaligen Bearbeitungspreis von 20,00 € ausschließlich für Bestandskunden an.
- Die TargoBank legt Mietkautionskonten für Bestandskunden und Neukunden zu einem einmaligen Bearbeitungspreis von 15,00 € an.
05.11.2019 - Kampf für sogenannten Mieterstrom
Vorsitzender von Haus & Grund Bottrop Dipl.-Ing. Walter Eilert kämpft für sogenannten Mieterstrom
Mittlerweile hören wir fast täglich von Problemen bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. So fehlt es an fehlenden Speichermöglichkeiten und Leitungen, welche den Strom dort hinbringen, wo er verbraucht wird. Was würde da näher liegen als den Strom von Photovoltaikanlagen auf dem Dach an die Mieter zu verkaufen. Durch wegfallende Stromdurchleitungskosten und anders würde eine Win-win-Situation entstehen.Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE) veranstaltete zu diesem Thema am 29. Oktober im Wissenschaftspark Gelsenkirchen ein Symposium zum Thema „Nachhaltige Quartiersentwicklung und Mieterstrom“. Die Energieversorgung von Morgen wurde dabei von der Energiewirtschaft, Projektentwicklern und der Wohnungswirtschaft in den Blick genommen. Die Interessen der privaten Vermieter, die bekanntlich mehr als 60 % aller Mietwohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen, wurden von Walter Eilert, Haus & Grund, Landesverband Ruhr vertreten. In einem Vortrag und einer anschließenden Podiumsdiskussion zeigte er die Hemmnisse und bürokratischen Hürden auf, die bislang die Umsetzung von Mieterstromprojekten verhindert haben. Zu den Kernaussagen gehörten:
- Der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Mieterstromversorgung darf den Vermieter rechtlich und steuerlich nicht zu einem „Energieversorger“ machen.
- Der Mieter ist verpflichtet den am Haus erzeugten Eigenstrom abzunehmen.
- Die Abrechnung des Stromverbrauchs sollte wie bei Wärme und Wasser im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erfolgen.
Die anwesenden Vertreter der Energieversorgungsunternehmen sowie die der Verbraucherzentrale konnten sich mit den Vorschlägen wie erwartet nicht anfreunden. Somit bleibt das Mieterstromprojekt ein Kampf gegen wirtschaftliche Interessen der großen Energieversorger. Walter Eilert abschließend: „Haus & Grund wird die Möglichkeiten und Chancen von Mieterstrom zum Wohle von Eigentümern und Mietern weiter in die Politik hineintragen.“
18.04.2019 - Vortrag zum Schutz vor Nässe
Alles klar bei Starkregen? – Vortrag zum Schutz vor Nässe bei Rückstau
Die Eckdaten lauten:
- Mittwoch, 05.06.2019
- Von 18:00 bis 19:30 Uhr
- Verbraucherberatungsstelle Bottrop, Horster Straße 6, 46236 Bottrop
- Vortragsraum, 2 Obergeschoss
- Um Anmeldung wird gebeten: 02041 56716-01 oder
11.04.2019 - Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung bei Haus & Grund Bottrop
21.03.2019 - Eigentümerschutz durch Zulassungsregelungen
Haus & Grund Bottrop begrüßt besseren Eigentümerschutz durch Zulassungsregelungen für Wohnimmobilienverwalter
12.03.2019 - Bottrop im Trend der Metropole Ruhr
Bottrop im Trend der Metropole Ruhr – Mieten und Grundstückpreise steigen moderat
05.03.2019 - Mietensteigerung im Ruhrgebiet
Mietensteigerung im Ruhrgebiet übertrieben dargestellt und entgegen wissenschaftlicher Statistik des RVR-Wohnungsmarktberichtes
22.01.2019 - Eigentümer oder Mieter: Wer muss Schnee schippen?
Eigentümer oder Mieter: Wer muss Schnee schippen?
09.01.2019 - Nebenkostenranking
Bottrop beim Nebenkostenranking im Mittelfeld
- Rang 1: Regensburg Gesamtpreis: 857 € Index: 63,4
- Rang 2: Mainz Gesamtpreis: 949 € Index: 60,4
- Rang 3: Trier Gesamtpreis: 940 € Index: 60,4
- Rang 4: Ludwigsburg Gesamtpreis: 920 € Index: 59,6
- Rang 30: Gelsenkirchen Gesamtpreis: 1164 € Index: 54,1
- Rang 53: Bottrop Gesamtpreis: 1.260 € Index: 51,1
- Rang 96: Witten Gesamtpreis: 1.707 € Index: 36,7
- Rang 97: Potsdam Gesamtpreis: 1.763 € Index: 36,6
- Rang 98: Mönchengladbach Gesamtpreis: 1.754 € Index: 36,0
- Rang 99: Moers Gesamtpreis: 1.919 € Index: 28,5
- Rang 100: Leverkusen Gesamtpreis: 1.981 € Index: 24,9
Pressemitteilungen aus 2018
07.11.2018 - Unterstützung des Steuerzahlerbund
Haus und Grund Bottrop unterstützt Steuerzahlerbund bei Initiative gegen Strassenbaubeiträge - Haus & Grund lobt Stadt Bottrop
Der Verein Haus & Grund Bottrop e.V. in der Kirchhellener Straße unterstützt die Initiative des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. bei der Volksinitiative „Strassenbaubeiträge abschaffen“ und sammelt Unterschriften, um das notwendige Quorum zu erreichen.Der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop e. V. Markus Kruse erlebt immer wieder, dass Strassenbaubeiträge nicht nur ärgerlich sind, sondern Existenzen gefährden. Kruse hierzu: “Strassenbaubeiträge gefährden mitunter Existenzen, die nehmen keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des einzelnen Eigentümers und treffen diese häufig unerwartet“. Laut Haus und Grund sind wirtschaftliche Vorteile von Strassenbaubeiträgen mehr als zweifelhaft, vor allem sind die Vorteile von Strassenbaubeiträgen für den Einzelnen objektiv nicht messbar. Darüber hinaus sei die Höhe des vom Einzelnen zu entrichtenden Strassenbaubeitrages im Kern willkürlich, die Kosten welche regelmäßig zwischen 3.000,00 € und 20.000,00 € betragen können jeden Eigentümer treffen.
Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Strassenbaubeitrag abschaffen“ wird daher von Haus und Grund Bottrop in der Kirchhellener Strasse unterstützt. Der Verein hält eine Unterschriftenliste bereit, damit das erforderliche Quorum von 66.000 wahlberechtigten Einwohnern aus Nordrhein-Westfalen erreicht wird, damit der Landtag verpflichtet wird, sich mit der Abschaffung der Strassenbaubeiträgen auseinander zu setzen.
Haus & Grund Geschäftsführer M. Kruse: “Die Stadt Bottrop ist leider nach den gesetzlichen Vorgaben gezwungen, Kosten des Strassenbaus an die Eigentümer weiterzuleiten. Der Stadt Bottrop kann daher überhaupt kein Vorwurf gemacht werden, hier könnte politisch eine Reduzierung des Strassenbaubeitragssatzes geprüft werden. Hierin zeigt sich gleichzeitig eine weitere Ungerechtigkeit von Strassenbaubeiträgen, welche eben von Stadt zu Stadt unterschiedlich seien“.
Die Stadt Bottrop komme Ihrer Verpflichtung zur Erhebung der Beiträge mit viel Fingerspitzengefühl nach und bereite Betroffene so frühzeitig wie eben möglich auf die unangenehmen Bescheide vor.
Auch einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung für die wegfallenden Beiträge hat Haus & Grund Bottrop, so ziele die Volksinitiative darauf ab, dass die Landtagsabgeordneten das Kommunalabgabengesetz für Nordrhein-Westfalen so reformieren, dass Strassenbaubeiträge nicht mehr erhoben werden. Stattdessen sollen die Kommunen vom Land zweckgebundene Zuweisungen für die Verkehrsinfrastruktur oder einen höheren Anteil an der Steuerquote herhalten. Die Stadt spare dann auch Personal für die aufwendigen Berechnungen und Auseinandersetzungen mit den Betroffenen Anliegern.
Während es in einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen Strassenbaubeiträge gebe, wurden diese in Bayern zum 01.01.2018 abgeschafft, in Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen und anderen Ländern werden die Gemeinden ebenfalls nicht mehr verpflichtet, Strassenbaubeiträge zu erheben. Auch zur Erreichung der grundgesetzlichen Aufgabe zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands sind Strassenbaubeiträge laut Haus und Grund abzuschaffen.
02.10.2018 - Pressemitteilung zum Thema Verkehrssicherung
Haus & Grund warnt: Laub und Regen – es wird glatt
Der Herbst steht vor Tür. In dieser Jahreszeit wird die so genannte „Verkehrssicherung“ des Grundstückes besonders wichtig. Herbstlaub auf den Straßen stellt eine unterschätzte Gefahr dar, darauf weist der Verein Haus & Grund Bottrop hin.Bottrop wie auch die Nachbargemeinden haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige in der Ortssatzung zu weiten Teilen auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht betrifft dabei den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall, sondern bei jeglichen Gefahrquellen für Fußgänger. So kann ein mit Laub bedeckter Gehweg gerade bei Regen sehr rutschig werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte daher auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden.
„Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden“, empfiehlt der Geschäftsführer von Haus & Grund Bottrop, Markus Kruse. Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. . Bei de BEST können Laubsäche gekauft und gefüllt an den Recyclinghöfen Donnerberg, Kirchhellen und am Verwaltungssitz der BEST AöR an der Mozartstraße abgegeben werden.
Laut der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Bottrop ist Laub unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt.
Auch Dritte wie z. B. die Mieter können das Laubfegen übernehmen. „Allerdings bleibe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet, zumal der Mieter nicht jeden Tag nachkehren muss“, so Kruse. Ein „laubgeschädigter“ Passant kann sich also an den Vermieter halten, der wiederum auf den „beauftragten“ Mieter zurückgreifen kann.
Doch wie kann man sich gegen Schadensersatzforderungen von Fußgängern, die sich verletzt haben, versichern? Die Privathaftpflichtversicherung – so Haus & Grund Bottrop – hilft Besitzern von selbst genutzten Wohnungen; für Besitzer von Mehrfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ein.
Und der Mieter? Für ihn kann es wichtig sein, über eine Privat-Haftpflichtversicherung zu verfügten – für den Fall, dass er vom Vermieter schadensersatzpflichtig gemacht wird, weil er seiner – aus dem Mietvertrag resultierenden – Pflicht nicht nachgekommen ist, den Bürgersteig begehbar zu halten.
26.09.2018 - Veranstaltung rund um das Thema Heizen
Haus & Grund Bottrop informiert gemeinsam mit der Verbraucherzentrale rund um das Thema Heizung
Was läuft eigentlich im Heizungskeller – und wie lange wohl noch? Fragen rund um die alte Heizung und Ausblicke auf ihre möglichen Nachfolger bilden den Kern eines Vortrags am Mittwoch 14. November, in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.Ab 18:00 Uhr Uhr erklärt Energieberater Helmut Neugebauer von der Verbraucherzentrale NRW, wie sich moderne Gas- und Ölheizungen von älteren Modellen unterscheiden und warum sie viel Energie sparen. Ausführlich geht er auch auf klimafreundliche Systeme mit erneuerbaren Energien wie Holzpellet- und Wärmepumpenheizungen ein. Die mit allen Systemen kombinierbare Solarthermie ist ebenfalls Thema. Hinzu kommen viele Tipps, wie sich auch abseits des großen Kesseltauschs mit kleineren technischen Maßnahmen einiges an Energie sparen lässt.
Anschließend informiert Energieberaterin Petra Kerstan, welche Institutionen welche Maßnahmen zu welchen Bedingungen fördern und was bei Anträgen zu beachten ist.
Im Sanierungsbereich ist insbesondere der rechtzeitige Heizungstausch interessant. Denn wenn die Anlage in der Heizperiode ausfällt, bleibt oft zu wenig Zeit, um zu entscheiden, was langfristig sinnvoll, klimafreundlich und sparsam ist. Kerstan erklärt, welche Fördertöpfe dabei in Frage kommen. Anhand von Praxisbeispielen erläutert sie zudem, wie das Zusammenspiel mehrerer Maßnahmen Auswirkungen auf die Fördermöglichkeiten haben kann.
Der Vortrag ist Teil der Aktion „Besser heizen“. Mehr Informationen dazu, einen Heizungsvergleich und Quiz-Spiele rund um die Heizung gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen.
20.03.2018 - Gemeinsamer Themenabend
Haus & Bottrop: gemeinsamer mit Innovation City Themenabend: Heizen, Lüften, Schimmel am 20. März im ZIB
Energieberater zeigt Problematik in technischer Hinsicht – Haus & Grund Geschäftsführer gibt juristischen ÜberblickAm Ende der Heizperiode sind viele Immobilieneigentümer und Mieter über vermeintlich hohe Heizkosten überrascht. Spätestens jetzt stellt sich für viele die Frage, wo man konkret Energiekosten sparen kann und was dabei zu beachten ist. Ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten kann jedoch genau das Gegenteil bewirken und im schlimmsten Fall auch zur Schimmelbildung führen. Darum behandelt der kommende Themen-abend der InnovationCity Management GmbH (ICM) das Thema ,,Heizen, Lüften, Schimmel“.
Am 20. März um 18.30 Uhr wird Energieberater Heinz-Eberhard Stapelmann der ICM in einem Vortrag einen grundsätzlichen Überblick zu der Thematik geben. Dabei wird er u.a. auf das richtige Verhältnis zwischen Heizen und Lüften für ein optimales Raumklima eingehen. Durch teilweise einfache Maßnahmen und Verhaltensanpassungen können so Kosten gesenkt und Schimmel vermieden werden.
Im Anschluss an den Vortrag wird Markus Kruse, Geschäftsführer von Haus und Grund Bottrop, einen allgemeinen Überblick über aktuelle Gerichtsurteile zu Schimmelbefall in Wohnungen geben und steht für konkrete Rückfragen der Teilnehmer zur Verfügung.
31.01.2018 - Umfangreiche Service- und Beratungsleistungen
Haus & Grund bietet umfangreiche Service- und Beratungsleistungen auch für Dorstener
Der über 2200 Mitglieder starke Verein Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bottrop e.V. weitet sein Service- und Beratungsangebot ab sofort auch auf alle Dorstener Haus & Grundeigentümer aus.Geschäftsführer und Volljurist Markus Kruse freut sich über die umfangreichen Anfragen aus Dorsten in den letzten Wochen. Der Verein bietet an jedem Wochentag persönliche und telefonische Beratungen für Vereinsmitglieder in der Geschäftsstelle an der Kirchhellener Straße 12 in Bottrop, aber auch durch Email oder der Telefonnummer 02041 22669 an.
Nach Aussage des Geschäftsführers werde das Serviceangebot für Dorstener Haus & Grundbesitzer erheblich ausgeweitet. Neben der Möglichkeit, die „offenen Sprechstunden“ in akuten Fällen kurzfristig zu nutzen, können auch täglich Termine vereinbart werden.
Ergänzend werden weiterhin verschiedene Formulare und Muster für Vereinsmitglieder bereitgehalten. Neumitglieder aus Dorsten erhalten bis Pfingsten einen 50 prozentigen Rabatt auf den Jahresbeitrag.
Wer sich über die weiteren Leistungen des Vereins informieren möchte, erhält diese bei der Geschäftsstelle oder auf der Vereinswebsite www.hug-bottrop.de .
» Leistungen
31.01.2018 - Sturmschäden
Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein „Sturmereignis“ vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall. Bei „Friederike“ dürfte das unproblematisch sein.Welche Versicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch direkte Einwirkung einen Sturms Schäden am eigenen Haus, wie zum Beispiel abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Neben der eigentlichen Gebäude können auch Nebengebäude auf demselben Grundstück, zum Bespiel Garagen, Carports und Gartenhäuser versichert sein.Und wenn der Baum auf Nachbars Grundstück fällt?
Bei Schäden am Nachbargrundstück oder -gebäude durch einen umgestürzten Baum tritt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn für alle Kosten ein. Allerdings kann sie dann den Schadenverursacher anschließend in Regress nehmen, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des umgestürzten Baumes nicht nachgekommen war.Das ist z.B. der Fall, wenn der Grundstückseigentümer die regelmäßige Kontrolle auf dessen Standsicherheit unterlassen hat und morsche Äste nicht abgeschnitten hat. Dann kann er bei einem Sturm, durch den der ungepflegte Baumbestand in der Nachbarschaft Schaden anrichtet, haftbar gemacht werden. Dann zahlt dessen Haftpflichtversicherung, etwa die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er mit seinem Privatvermögen.
Welche Versicherung schützt beschädigtes Inventar?
Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Zum Beispiel, wenn ein umstürzender Baum Dach oder Fenster beschädigt und der eindringende Regen unmittelbar Schäden am Mobiliar verursacht. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind hier auch von außen fest angebrachte Gegenstände wie eine Markise und die privat genutzte Satellitenschüssel.Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden. Wurde darüber hinaus Hausrat – etwa ein Gartentrampolin - zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden.
Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?
Ist ein Sturmschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen: Um den Schaden bzw. Folgeschäden am Gebäude und Inventar so gering wie möglich zu halten, sind unverzüglich schadenmindernde Maßnahmen zu ergreifen.Der Schaden ist umgehend bei der Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet zu melden. Der Schaden sollte unbedingt dokumentiert werden, am besten durch Fotografieren. Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandenen Kosten Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird. Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.
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Haus & Grund Bottrop e.V.
Kirchhellener Str. 1246236 Bottrop





